Doppelbelastung bei Abwicklung von Immobilienfonds abgeschafft

Bei der Abwicklung von Immobilienfonds erhalten Anleger künftig mehr Geld, weil die Grunderwerbsteuer während der Abwicklung nicht mehr doppelt anfällt.

Bis­her wur­de bei der Abwick­lung von Immo­bi­li­en­fonds die Grund­er­werb­steu­er regel­mä­ßig dop­pelt aus­ge­löst. Mit dem vor Weih­nach­ten beschlos­se­nen Gesetz über den auto­ma­ti­schen Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen über Finanz­kon­ten wur­de die­ses Pro­blem besei­tigt, sodass an die Anle­ger bei der Abwick­lung eines in Schief­la­ge gera­te­nen Fonds mehr Geld zurück­fließt.