Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
Erneut hat der Bundesfinanzhof das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer als verfassungskonform bestätigt.
Seit der Unternehmenssteuerreform 2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber den Steuersatz bei der Körperschaftsteuer reduziert und bei der Einkommensteuer eine deutlich höhere Anrechnung der Gewerbesteuer festgeschrieben. Wegen dieser Kompensation hält der Bundesfinanzhof die Gesetzesänderung insgesamt für verfassungsgemäß und hat damit das Abzugsverbot bestätigt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage