Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

Erneut hat der Bundesfinanzhof das Abzugsverbot für die Gewerbesteuer als verfassungskonform bestätigt.

Seit der Unter­neh­mens­steu­er­re­form 2008 darf die Gewer­be­steu­er nicht mehr als Betriebs­aus­ga­be gel­tend gemacht wer­den. Im Gegen­zug hat der Gesetz­ge­ber den Steu­er­satz bei der Kör­per­schaft­steu­er redu­ziert und bei der Ein­kom­men­steu­er eine deut­lich höhe­re Anrech­nung der Gewer­be­steu­er fest­ge­schrie­ben. Wegen die­ser Kom­pen­sa­ti­on hält der Bun­des­fi­nanz­hof die Geset­zes­än­de­rung ins­ge­samt für ver­fas­sungs­ge­mäß und hat damit das Abzugs­ver­bot bestä­tigt.