Fahrschulunterricht ist vorerst umsatzsteuerfrei

Nach EU-Recht ist der von Privatlehrern erteilte Unterricht umsatzsteuerfrei, weshalb ein Fahrlehrer beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Aussetzung der Vollziehung der festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlung erreicht hat.

Ein Fahr­schul­leh­rer hat beim Finanz­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg die Aus­set­zung der Voll­zie­hung der Umsatz­steu­er-Vor­aus­zah­lung erreicht. Er berief sich in sei­nem Antrag erfolg­reich auf die Mehr­wert­steu­er­richt­li­nie der EU, nach der der von Pri­vat­leh­rern erteil­te Unter­richt steu­er­frei ist. Wie es wei­ter­geht, liegt nun in der Hand des Finanz­amts.