Zinsgünstiges Darlehen durch Angehörige

Ein zinsgünstiges Darlehen durch Angehörige kann in Bezug auf die Eigenheimzulage förderungsschädlich sein.

Im Sin­ne des Eigen­heim­zu­la­gen­ge­set­zes ist eine Woh­nungs­über­las­sung nur dann unent­gelt­lich, wenn für sie kei­ner­lei Ent­gelt gezahlt wird. Ein zins­ver­bil­lig­tes Dar­le­hen durch einen Ange­hö­ri­gen, dem Sie die Woh­nung über­las­sen haben, stellt aber ein Ent­gelt dar.

Hat der Woh­nungs­nut­zer Ihnen als Woh­nungs­ei­gen­tü­mer ein zins­ver­bil­lig­tes Dar­le­hen (als zins­ver­bil­ligt gel­ten Dar­le­hen aus steu­er­li­cher Sicht, wenn der Zins­satz unter 5,5 % p.a. liegt) gewährt und steht die­ses Dar­le­hen in einem wirt­schaft­li­chen Zusam­men­hang mit der Woh­nungs­über­las­sung, so liegt eine för­de­rungs­schäd­li­che Gegen­leis­tung vor. Gegen­leis­tun­gen gleich wel­cher Art sind in Bezug auf die Eigen­heim­zu­la­ge för­de­rungs­schäd­lich.