Besuchsfahrten des Ehegatten sind keine Werbungskosten
Unabhängig davon, ob eine doppelte Haushaltsführung besteht oder nicht, sind Besuchsfahrten eines Ehegatten zur Tätigkeitsstätte des anderen Ehegatten nicht als Werbungskosten abziehbar.
Auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit sind Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat schon 2011 solche umgekehrten Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen und das jetzt auch für den Fall einer längeren Auswärtstätigkeit ohne doppelte Haushaltsführung bestätigt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- En-bloc-Verkauf von fünf Immobilien als gewerblicher Grundstückshandel
- Pilotprojekt für automatische Steuererklärung in Kassel
- Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
- Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen
- Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen
- Regierung beschließt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung