Bundesfinanzhof gewährt vorläufigen Rechtsschutz bei Bauleistungen

Der Bundesfinanzhof hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von nachträglich geänderten Umsatzsteuerbescheiden in Bauträgerfällen und hat daher die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Unter den Finanz­ge­rich­ten ist bis­her umstrit­ten, ob die nach­träg­li­che Fest­set­zung von Umsatz­steu­er bei der Rück­ab­wick­lung in Bau­trä­ger­fäl­len ver­fas­sungs­ge­mäß ist. Nun hat sich zum ers­ten Mal der Bun­des­fi­nanz­hof zu der Fra­ge geäu­ßert und im Streit­fall Aus­set­zung der Voll­zie­hung gewährt. Für den Bun­des­fi­nanz­hof bestehen ernst­li­che Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit von geän­der­ten Umsatz­steu­er­be­schei­den. Der Beschluss lässt zwar noch kei­ne Pro­gno­se für die end­gül­ti­ge Ent­schei­dung im Haupt­sa­che­ver­fah­ren zu, aber ande­re betrof­fe­ne Unter­neh­men kön­nen mit der Rücken­de­ckung des Bun­des­fi­nanz­hofs im Ernst­fall nun eben­falls auf Aus­set­zung der Voll­zie­hung pochen.