Finanzgericht lässt rückwirkende Änderung bei Bauleistungen zu
Das erste Finanzgericht hat im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit von geänderten Umsatzsteuerbescheiden in Bauträgerfällen entschieden.
Zur Frage, ob die rückwirkende Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung bei Bauleistungen an Bauträger rechtmäßig ist, gibt es das erste Urteil eines Finanzgerichts im Hauptsacheverfahren. Bisher lagen nämlich nur vorläufige Bewertungen verschiedener Finanzgerichte im Rahmen von Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung vor. Das Finanzgericht Niedersachsen hält die gesetzliche Regelung zur rückwirkenden Änderung für verfassungskonform. Sie verstoße nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil bei Inkrafttreten der Regelung im Streitfall noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten war.
Auch der Vertrauensschutz sei gewährleistet, weil der leistende Unternehmer die Steuerforderung dadurch erfüllen kann, dass er seinen zivilrechtlichen Umsatzsteuernachforderungsanspruch an das Finanzamt abtritt. Das Gericht ist außerdem der Ansicht, dass der Umsatzsteuernachforderungsanspruch gegenüber dem Bauträger noch nicht verjährt sein kann, weil die Frist erst mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs am 22. August 2013 zu laufen begann.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung