Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen

In einem aktuellen Fall könnte der Europäische Gerichtshof gegen die Ansicht der Finanzverwaltung entscheiden, dass Rechnungsberichtigungen auch rückwirkend möglich sind.

Ob eine Rech­nungs­be­rich­ti­gung rück­wir­kend erfol­gen kann, ist schon lan­ge umstrit­ten. Der Gene­ral­an­walt am Euro­päi­schen Gerichts­hof hat nun im Schluss­an­trag zu einem Ver­fah­ren, das die­se Fra­ge betrifft, klar Stel­lung bezo­gen. Sei­ner Mei­nung nach ver­stößt die deut­sche Pra­xis, nach der eine Rech­nungs­be­rich­ti­gung kei­ne Wir­kung für die Ver­gan­gen­heit hat, gegen EU-Recht. Das letz­te Wort hat nun aber der Euro­päi­sche Gerichts­hof selbst.