Energetische Sanierung als anschaffungsnaher Aufwand

Eine energetische Sanierung im Jahr nach der Anschaffung ist kein normaler Erhaltungsaufwand und kann damit zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen.

Anschaf­fungs­na­he Her­stel­lungs­kos­ten sind wie der Kauf­preis über 50 Jah­re abzu­schrei­ben. Dazu zäh­len alle Auf­wen­dun­gen für die Instand­set­zung und Moder­ni­sie­rung inner­halb von drei Jah­ren ab Anschaf­fung, wenn sie ins­ge­samt 15 % des Kauf­prei­ses über­stei­gen. Eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung im Jahr nach der Anschaf­fung sieht das Finanz­ge­richt Nürn­berg als Moder­ni­sie­rung an, weil dadurch der Wohn­kom­fort und die Wär­me­däm­mung an moder­ne Stan­dards ange­passt wer­den. Das Argu­ment, es hand­le sich um sofort abzieh­ba­ren Erhal­tungs­auf­wand, hat­te kei­nen Erfolg. Auch der Ver­weis auf die staat­lich gewünsch­te Opti­mie­rung der Ener­gie­ein­spa­rung blieb erfolg­los.