Mindestlohnanstieg voraussichtlich niedriger als erwartet

Die zum 1. Januar 2017 anstehende erstmalige Erhöhung des Mindestlohns wird voraussichtlich niedriger ausfallen als zunächst erwartet.

Zum 1. Janu­ar 2017 wird der gesetz­li­che Min­dest­lohn erst­mals nach den Vor­ga­ben der von Gewerk­schaf­ten und Arbeit­ge­bern gebil­de­ten Min­dest­lohn­kom­mis­si­on an die Tarif­ent­wick­lung ange­passt. Wäh­rend eine ers­te Berech­nung von Wirt­schafts­wis­sen­schaft­lern auf der Grund­la­ge der Tarif­ent­wick­lung in 2014 und 2015 eine Erhö­hung um 5,4 % auf 8,97 Euro ergab, legt ein Bericht der Süd­deut­schen Zei­tung nahe, dass die Erhö­hung nicht so hoch aus­fal­len wird. Dem­nach hat sich die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on ent­schlos­sen, die Tarif­ent­wick­lung erst ab 2015 zu berück­sich­ti­gen, weil der Min­dest­lohn 2015 in Kraft getre­ten ist. Zusam­men mit den Abschlüs­sen im ers­ten Halb­jahr 2016 ergä­be das einen neu­en Min­dest­lohn für 2017 in einer Grö­ßen­ord­nung von 8,85 Euro.