Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen

Die Übergangsregelung zur Verrechnung von Altverlusten aus Wertpapierverkäufen mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, ist verfassungsgemäß.

Alt­ver­lus­te aus dem Ver­kauf von Wert­pa­pie­ren, die vor dem 1. Janu­ar 2009 ange­schafft wur­den, unter­lie­gen auch nach dem Inkraft­tre­ten der Abgel­tungs­teu­er dem Halb­ein­künf­te­ver­fah­ren, da für Gewin­ne aus dem Ver­kauf sol­cher Wert­pa­pie­re Glei­ches gilt. Der Bun­des­fi­nanz­hof hält daher die Über­gangs­re­ge­lung zur Ver­rech­nung von Alt­ver­lus­ten mit Akti­en­ge­win­nen, die der Abgel­tungs­teu­er unter­lie­gen, für ver­fas­sungs­ge­mäß.