Neue Entwicklungen bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungen

Während der Bundesrat verschiedene Änderungen bei der geplanten Sonderabschreibung für Mietwohnungen vorgeschlagen hat, will der Bundestag noch über grundlegende Fragen nachdenken, bevor das Gesetz weiter beraten wird.

Im März hat sich der Bun­des­rat mit dem Gesetz­ent­wurf zur steu­er­li­chen För­de­rung des Miet­woh­nungs­baus befasst. In sei­ner Stel­lung­nah­me for­dert der Bun­des­rat eine gan­ze Rei­he von Kor­rek­tu­ren und Nach­bes­se­run­gen. Die Lis­te umfasst sowohl ver­fah­rens­recht­li­che Ände­run­gen, die eine ein­fa­che­re Hand­ha­bung und bes­se­re Kon­trol­le der Zweck­bin­dung ermög­li­chen sol­len, als auch tat­säch­li­che Nach­bes­se­run­gen. So sol­len unter ande­rem Eigen­tums­woh­nun­gen und Teil­ei­gen­tum sowie Woh­nungs­ge­nos­sen­schaf­ten eben­falls in die För­de­rung mit ein­be­zo­gen wer­den. Außer­dem soll die Son­der­ab­schrei­bung schon bei der Fest­set­zung von Vor­aus­zah­lun­gen berück­sich­tigt wer­den kön­nen, damit die För­de­rung mög­lichst früh beim Inves­tor ankommt.

Unter­des­sen hat der Bun­des­tag die Bera­tung des Gesetz­ent­wurfs vor­erst abge­setzt, weil die Regie­rungs­ko­ali­ti­on noch Bera­tungs­be­darf habe. Das Ziel der steu­er­li­chen För­de­rung des Miet­woh­nungs­baus will die Koali­ti­on zwar nicht auf­ge­ben, man ist sich aber noch nicht einig über die kon­kre­ten Vor­aus­set­zun­gen bei den Anschaf­fungs- und Her­stel­lungs­kos­ten. Dane­ben will die Koali­ti­on auch Rege­lun­gen zur Nach­ver­dich­tung in bereits bebau­ten Gebie­ten prü­fen, und die SPD wünscht sich eine Begren­zung der Miet­prei­se für die geför­der­ten Objek­te. Wie lan­ge die Bera­tungs­pau­se zu den offe­nen Fra­gen dau­ern wird, hat der Bun­des­tag offen gelas­sen.