Tumormeldung fürs Krebsregister keine steuerfreie Heilbehandlung
Die Vergütung eines Arztes für eine Tumormeldung an das Krebsregister ist umsatzsteuerpflichtig, weil hier keine steuerfreie Heilbehandlung vorliegt.
Meldet ein Arzt Daten an das Krebsregister und erhält er für jede Tumormeldung eine pauschale Vergütung, dann sind diese Umsätze keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung. Dem Bundesfinanzhof genügt es nämlich für die Annahme eines therapeutischen Zwecks der Tumormeldungen nicht, dass andere Ärzte ihre Therapiemaßnahmen auf die Eintragungen im Krebsregister abstimmen können und die Datenbank der Verbesserung der medizinischen Betreuung der Patienten dient.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen