Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern

Die Grunderwerbsteuerbefreiung für konzerninterne Umstrukturierungen kommt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch für neugegründete Tochterunternehmen in Frage.

Bei Grund­stücks­über­tra­gun­gen zwi­schen Unter­neh­men fällt kei­ne Grund­er­werb­steu­er an, wenn alle Unter­neh­men fünf Jah­re vor bis fünf Jah­re nach der Über­tra­gung Teil des­sel­ben Kon­zerns sind. Die­se Rege­lung, die Umstruk­tu­rie­run­gen inner­halb eines Kon­zerns erleich­tern soll, lässt das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf auch für ein neu­ge­grün­de­tes Toch­ter­un­ter­neh­men der Kon­zern­mut­ter gel­ten. Zwar sei die Kon­zern­mut­ter zwangs­läu­fig noch kei­ne fünf Jah­re an der neu­en Gesell­schaft betei­ligt, aber bei einem aus­schließ­lich kon­zern­in­ter­nen Vor­gang ist nach Über­zeu­gung des Gerichts ein Miss­brauch durch Umge­hung der Steu­er­pflicht aus­ge­schlos­sen.