Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern
Die Grunderwerbsteuerbefreiung für konzerninterne Umstrukturierungen kommt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf auch für neugegründete Tochterunternehmen in Frage.
Bei Grundstücksübertragungen zwischen Unternehmen fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn alle Unternehmen fünf Jahre vor bis fünf Jahre nach der Übertragung Teil desselben Konzerns sind. Diese Regelung, die Umstrukturierungen innerhalb eines Konzerns erleichtern soll, lässt das Finanzgericht Düsseldorf auch für ein neugegründetes Tochterunternehmen der Konzernmutter gelten. Zwar sei die Konzernmutter zwangsläufig noch keine fünf Jahre an der neuen Gesellschaft beteiligt, aber bei einem ausschließlich konzerninternen Vorgang ist nach Überzeugung des Gerichts ein Missbrauch durch Umgehung der Steuerpflicht ausgeschlossen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Bundestag beschließt Investitionsbooster
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus