Rückkauf von Aktienbezugsrechten als Gestaltungsmissbrauch

Der Verkauf und umittelbare Rückkauf von unentgeltlich erworbenen Aktienbezugsrechten ist ein Gestaltungsmissbrauch, der steuerlich nicht anerkannt wird.

Wenig über­ra­schend ist das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg zu dem Ergeb­nis gelangt, dass ein Gestal­tungs­miss­brauch vor­liegt, wenn unent­gelt­lich erwor­be­ne Akti­en­be­zugs­rech­te am sel­ben Tag ver­kauft und wie­der gekauft wer­den, um für eine spä­te­re Ver­äu­ße­rung Anschaf­fungs­kos­ten zu gene­rie­ren. Das Gericht hat zwar die Revi­si­on zuge­las­sen, aber es ist eher unwahr­schein­lich, dass der Bun­des­fi­nanz­hof anders ent­schei­den wird.