Elektronische Steuererklärung trotz Sicherheitsbedenken

Auch wer Sicherheitsbedenken gegen die elektronische Steuererklärung hegt, kommt um die Abgabepflicht auf elektronischem Weg nicht herum.

Die Pflicht zur Abga­be der Steu­er­erklä­rung in elek­tro­ni­scher Form lässt sich auch mit Sicher­heits­be­den­ken nicht umge­hen. Ein Inge­nieur berief sich unter ande­rem auf die Ent­hül­lun­gen von Edward Snow­den und miss­trau­te zudem der ELS­TER-Soft­ware der Finanz­ver­wal­tung. Doch das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg ließ die­se Ein­wän­de nicht gel­ten. Die ELS­TER-Soft­ware sei vom Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik zer­ti­fi­ziert wor­den. Zudem sei es dem Inge­nieur zumut­bar, das von ihm befürch­te­te Aus­spä­hen sei­ner Daten durch han­dels­üb­li­che Sicher­heits­soft­ware zu ver­hin­dern.