Elektronische Steuererklärung trotz Sicherheitsbedenken
Auch wer Sicherheitsbedenken gegen die elektronische Steuererklärung hegt, kommt um die Abgabepflicht auf elektronischem Weg nicht herum.
Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung in elektronischer Form lässt sich auch mit Sicherheitsbedenken nicht umgehen. Ein Ingenieur berief sich unter anderem auf die Enthüllungen von Edward Snowden und misstraute zudem der ELSTER-Software der Finanzverwaltung. Doch das Finanzgericht Baden-Württemberg ließ diese Einwände nicht gelten. Die ELSTER-Software sei vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert worden. Zudem sei es dem Ingenieur zumutbar, das von ihm befürchtete Ausspähen seiner Daten durch handelsübliche Sicherheitssoftware zu verhindern.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden
- Beiträge für Fitnessstudio sind keine Krankheitskosten
- Erweiterte Kürzung nur bei ganzjährigem Grundbesitz
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025
- Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen
- Neue Pauschbeträge für Auslandsreisekosten ab 2025
- Kulanzfrist bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse für 2023
- Erschütterung des Anscheinsbeweises für private Fahrzeugnutzung
- Abgespecktes Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen