Grundsteuerreform macht Fortschritte

Die Bundesländer nähern sich einer Einigung auf eine Grundsteuerreform, auch wenn es bis zur tatsächlichen Umsetzung wegen der notwendigen Neubewertung noch viele Jahre dauern wird.

Schon seit Jah­ren wird über die Bewer­tung der Grund­stü­cke bei der Grund­steu­er gestrit­ten. Sie erfolgt in West­deutsch­land auf Grund­la­ge der Ein­heits­wer­te von 1964 und von 1935 in den neu­en Bun­des­län­dern, wes­halb der Bun­des­fi­nanz­hof schon vor Jah­ren eine Neu­re­ge­lung ein­ge­for­dert hat­te. Die Finanz­mi­nis­ter der Län­der haben sich auf ihrem Jah­res­tref­fen Anfang Juni nun mehr­heit­lich auf ein Modell für die Reform geei­nigt. Ledig­lich Ham­burg und Bay­ern sche­ren aus der Rei­he. Bay­ern möch­te, dass die Rege­lung der Grund­steu­er den Län­dern über­las­sen wird. Die ange­dach­te Reform soll auf­kom­mens­neu­tral sein, auch wenn im Ein­zel­fall die Grund­steu­er deut­lich höher oder nied­ri­ger aus­fal­len kann. Weil die Neu­be­wer­tung der Immo­bi­li­en mit viel Auf­wand ver­bun­den ist, wird es noch Jah­re dau­ern, bis die Grund­steu­er­re­form abge­schlos­sen ist.