Verfassungsbeschwerden zu Altersvorsorgeaufwendungen

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zur steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen nicht zur Entscheidung angenommen.

Gleich zwei Ver­fas­sungs­be­schwer­den zur steu­er­li­chen Behand­lung von Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Bei­de Beschwer­de­füh­rer woll­ten Bei­trä­ge zur Ren­ten­ver­si­che­rung als vor­weg­ge­nom­me­ne Wer­bungs­kos­ten für zukünf­ti­ge Ren­ten­ein­künf­te gel­tend machen. Das Gericht ist aber der Mei­nung, dass die gesetz­ge­be­ri­sche Qua­li­fi­zie­rung von Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen als Son­der­aus­ga­ben und die betrags­mä­ßi­ge Beschrän­kung des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs ver­fas­sungs­recht­lich in Ord­nung sind.