Golfturnier ist nicht als Sponsoring abziehbar

Die Veranstaltung eines Golfturniers ist aus Sicht des Bundesfinanzhofs keine normale Sponsoringmaßnahme, weshalb die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind.

Die Auf­wen­dun­gen für die Durch­füh­rung eines Golf­tur­niers ein­schließ­lich der Auf­wen­dun­gen für die Bewir­tung im Rah­men einer anschlie­ßen­den Abend­ver­an­stal­tung sind in vol­ler Höhe nicht abzieh­ba­re Betriebs­aus­ga­ben. Eine Ein­stu­fung die­ser Aus­ga­ben als abzieh­ba­re Spon­so­ring­auf­wen­dun­gen lehnt der Bun­des­fi­nanz­hof auch dann ab, wenn bei­de Ver­an­stal­tun­gen auch dem Zweck die­nen, Spen­den für die Finan­zie­rung einer Wohl­tä­tig­keits­ver­an­stal­tung zu gene­rie­ren.