Zeitwertkonto für einen Fremdgeschäftsführer
Die Einzahlungen auf ein Zeitwertkonto für einen Fremdgeschäftsführer sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn der Geschäftsführer über das Guthaben nicht direkt verfügen kann.
Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt nicht nur bei einer direkten Auszahlung vor. Auch Wertgutschriften, über die der Arbeitnehmer verfügen kann, sind steuerpflichtig. Die Einzahlungen auf das Guthaben eines Zeitwertkontos für den Fremdgeschäftsführer einer GmbH sieht das Finanzgericht Köln aber jedenfalls dann nicht als Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Geschäftsführer nicht direkt darüber verfügen kann. Die GmbH hatte die Beiträge in eine von ihr abgeschlossene Rückdeckungsversicherung eingezahlt, und der Geschäftsführer hatte bis zum Beginn des vorzeitigen Ruhestands keinen Anspruch auf Auszahlung.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler