Kleinunternehmerregelung für Gebrauchtwarenhändler

Gebrauchtwarenhändler, die die Differenzbesteuerung anwenden, können die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, solange die Summe der Differenzumsätze unterhalb der Jahresumsatzgrenze von 17.500 Euro liegt.

Beim Han­del mit Gebraucht­wa­ren ist eine Dif­fe­renz­be­steue­rung mög­lich, bei der nur die Dif­fe­renz aus Ein­kaufs- und Ver­kaufs­preis der Umsatz­steu­er unter­liegt. Nach Mei­nung des Finanz­ge­richts Köln kann ein Gebraucht­wa­ren­händ­ler daher die umsatz­steu­er­li­che Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung (kein Vor­steu­er­ab­zug und kein Aus­weis von Umsatz­steu­er) auch dann in Anspruch neh­men, wenn sein Gesamt­um­satz über der Klein­un­ter­neh­mer­gren­ze von 17.500 Euro pro Jahr liegt. Vor­aus­set­zung sei ledig­lich, dass die Sum­me der steu­er­pflich­ti­gen Dif­fe­renz­be­trä­ge unter­halb der Umsatz­gren­ze liegt. Die gegen­tei­li­ge Rege­lung im deut­schen Recht ste­he im Wider­spruch zu den Vor­ga­ben aus der EU-Mehr­wert­steu­er-Sys­tem­richt­li­nie.