Entschädigung für Hochspannungsleitung ist Vermietungseinnahme

Die einmalige Entschädigung für die Überspannung des Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung ist eine steuerpflichtige Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.

Zahlt der Strom­netz­be­trei­ber eine ein­ma­li­ge Ent­schä­di­gung für die Über­span­nung des Grund­stücks mit einer Hoch­span­nungs­lei­tung, zählt die­se Zah­lung zu den steu­er­pflich­ti­gen Ein­künf­ten aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung. Für das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf ändert dar­an weder der Umstand etwas, dass die Zah­lung nur ein­ma­lig und nicht regel­mä­ßig erfolgt, noch dass die Gebrauchs­über­las­sung nicht frei­wil­lig erfolgt ist.