Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag ergehen in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nun endgültig.

Die Finanz­ver­wal­tung hat ihre Vor­ga­ben für die vor­läu­fi­ge Fest­set­zung des Gewer­be­steu­er­mess­be­trags über­ar­bei­tet. Der Mess­be­trag wird nun in Hin­sicht auf die Nicht­ab­zieh­bar­keit der Gewer­be­steu­er als Betriebs­aus­ga­be nicht mehr vor­läu­fig fest­ge­setzt. Bei Hin­zu­rech­nun­gen erfolgt die Fest­set­zung dage­gen wei­ter vor­läu­fig. Neben Zin­sen, Mie­ten und Pach­ten wer­den nun auch Hin­zu­rech­nun­gen für Lizenz- und Kon­zes­si­ons­zah­lun­gen erfasst. Die Vor­ga­ben gel­ten für neu erge­hen­de Beschei­de für die Jah­re ab 2008.