Anhebung des Mindestlohns für 2017 auf 8,84 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde.
Seit 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindeststundenlohn von 8,50 Euro. Alle zwei Jahre ist jedoch eine Erhöhung des Mindestlohns vorgesehen. Die Bundesregierung hat daher im Oktober die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro. Die Erhöhung basiert auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 28. Juni 2016, von dem die Bundesregierung nicht abweichen kann. Die nächste Erhöhung des Mindestlohns steht in zwei Jahren — also 2019 — an.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform