Erleichterungen für Spenden zur Flüchtlingshilfe verlängert

Das Bundesfinanzministerium hat die Erleichterungen für Spenden und Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe um zwei Jahre bis Ende 2018 verlängert.

Im Herbst 2015 hat­te die Finanz­ver­wal­tung ver­schie­de­ne Erleich­te­run­gen bei der steu­er­li­chen Aner­ken­nung von Spen­den für die Flücht­lings­hil­fe bekannt gege­ben. Ins­be­son­de­re kön­nen alle gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen Spen­den für Flücht­lin­ge sam­meln oder unver­brauch­te Mit­tel zu deren Unter­stüt­zung ver­wen­den, auch wenn die Sat­zung dies nicht vor­sieht. Außer­dem ist bei Flücht­lin­gen der Nach­weis der Hilfs­be­dürf­tig­keit nicht not­wen­dig. Die Erleich­te­run­gen waren bis zum 31. Dezem­ber 2016 befris­tet, sind jetzt aber um zwei Jah­re bis zum 31. Dezem­ber 2018 ver­län­gert wor­den.