Änderungen für Familien und Privatpersonen

Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und einen Ausgleich der kalten Inflation bei der Einkommensteuer.

Die Steu­er­zah­ler kön­nen sich wegen der Infla­ti­ons­an­pas­sung der Ein­kom­men­steu­er über ein paar Euro mehr im Geld­beu­tel freu­en. Bei Gut­ver­die­nern wird die Erspar­nis aller­dings leicht von höhe­ren Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen auf­ge­zehrt.

  • Frei­be­trä­ge: Zum 1. Janu­ar 2017 wur­de das steu­er­freie Exis­tenz­mi­ni­mum von 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro ange­ho­ben. Neben dem Grund­frei­be­trag wird auch der Kin­der­frei­be­trag erhöht, und zwar um 108 Euro auf 7.356 Euro.

  • Kin­der­geld: Als Fol­ge der Erhö­hung des Kin­der­frei­be­trags steigt auch das Kin­der­geld um monat­lich 2 Euro je Kind.

  • Kin­der­zu­schlag: Eine Erhö­hung um monat­lich 10 Euro auf 170 Euro kommt Eltern zugu­te, die zwar ihren eige­nen Bedarf bestrei­ten kön­nen, aber nicht über aus­rei­chend finan­zi­el­le Mit­tel ver­fü­gen, um den Bedarf ihrer Kin­der zu decken.

  • Unter­halts­höchst­be­trag: Der Unter­halts­höchst­be­trag wird für 2017 auf 8.820 Euro erhöht. Die Erhö­hung ent­spricht der Anhe­bung des Grund­frei­be­trags und führt dazu, dass künf­tig höhe­re Unter­halts­leis­tun­gen steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den kön­nen.

  • Kal­te Pro­gres­si­on: Zum Aus­gleich der 2016 ent­stan­de­nen kal­ten Pro­gres­si­on wer­den die Eck­wer­te des Steu­er­ta­rifs um die geschätz­te Infla­ti­ons­ra­te für 2016 in Höhe von 0,73 % erhöht.