ELSTER-Pflicht gilt nicht für Kleinstbetrieb

Wenn die Kosten für PC und Internetzugang in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Höhe der Einkünfte stehen, hat ein Kleinstgewerbetreibender Anspruch darauf, die Steuererklärung weiter in Papierform abgeben zu können.

Alle Gewer­be­trei­ben­den, Frei­be­ruf­ler und Land- und Forst­wir­te müs­sen seit 2011 ihre Steu­er­erklä­rung grund­sätz­lich elek­tro­nisch ans Finanz­amt über­mit­teln. Eine Aus­nah­me kann das Finanz­amt dann geneh­mi­gen, wenn die­se Pflicht mit einer unbil­li­gen Här­te ver­bun­den wäre. Im Gegen­satz zum Finanz­amt sieht das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz einen sol­chen Här­te­fall bei einem Kleinst­be­trieb grund­sätz­lich als gege­ben an, wenn die Kos­ten für die Anschaf­fung eines Com­pu­ters samt Inter­net­an­schluss in kei­ner wirt­schaft­lich sinn­vol­len Rela­ti­on zu den betrieb­li­chen Ein­künf­ten ste­hen. Geklagt hat­te ein selbst­stän­di­ger Zei­tungs­zu­stel­ler mit einem jähr­li­chen Gewinn unter 3.000 Euro. Das Finanz­amt hat das Urteil aller­dings nicht akzep­tiert und will beim Bun­des­fi­nanz­hof die Revi­si­on errei­chen.