Anhebung der GWG-Grenze
Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern soll 2018 von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben werden.
Während des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens für das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz kam mehrfach eine Anhebung der Schwelle für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) ins Gespräch. Die Bundesregierung hat sich nun entschlossen, Nägel mit Köpfen zu machen und die GWG-Schwelle zum 1. Januar 2018 beinahe zu verdoppeln, nämlich von 410 Euro auf 800 Euro. Die alte Grenze ist seit 1965 unverändert — eine Anpassung ist also längst überfällig. Weitere Details über die Anpassung hat die Bundesregierung noch nicht bekannt gegeben. Unklar ist daher insbesondere, was aus der bisherigen Poolabschreibung für Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 Euro und 1.000 Euro werden soll. Es ist aber wahrscheinlich, dass die Sammelposten-Regelung aus Vereinfachungsgründen im Gegenzug gestrichen wird.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer