Vermietung eines Arbeitszimmers an den Auftraggeber

Die Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber kann steuerlich doppelt negative Folgen haben, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre.

Wegen der gesetz­li­chen Abzugs­be­schrän­kung oder aus ande­ren Grün­den kommt es immer wie­der vor, dass ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer an den Arbeit­ge­ber oder — im Fall eines Selbst­stän­di­gen — an den Auf­trag­ge­ber ver­mie­tet wird. Bei einem Selbst­stän­di­gen kann das laut einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs zur Fol­ge haben, dass die Ein­künf­te aus der Ver­mie­tung an den Auf­trag­ge­ber Teil der gewerb­li­chen Ein­künf­te sind, wenn die Ver­mie­tung ohne den Gewer­be­be­trieb nicht denk­bar wäre. Wenn aber kei­ne Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung vor­lie­gen, kom­men wie­der die gesetz­li­chen Abzugs­be­schrän­kun­gen für ein Arbeits­zim­mer zum Tra­gen. In die­sem Fall erhö­hen zwar die Miet­ein­nah­men den Gewinn, die damit ver­bun­de­nen Aus­ga­ben redu­zie­ren ihn aber nicht zwangs­läu­fig.