Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf Splittingtarif

Es ist verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende Eltern keinen Anspruch auf den Splittingtarif haben.

Die Besteue­rung einer allein­er­zie­hen­den Mut­ter nach dem Grund­ta­rif ist ver­fas­sungs­ge­mäß. Den Bun­des­fi­nanz­hof konn­te kei­nes der Argu­men­te, das die ver­wit­we­te Mut­ter vor­brach­te, davon über­zeu­gen, dass auch Allein­er­zie­hen­de Anspruch auf den Split­ting­ta­rif haben soll­ten. Weder der Schutz der Fami­lie noch das Prin­zip der Besteue­rung nach der wirt­schaft­li­chen Leis­tungs­fä­hig­keit wür­den den Anspruch recht­fer­ti­gen, mei­nen die Rich­ter.