Goldfinger-Modell ist legitim

Der Bundesfinanzhof hat das als Goldfinger-Modell bekannt gewordene Steuersparmodell mit dem Handel von Gold als legitim eingestuft.

Beim Gold­fin­ger-Steu­er­spar­mo­dell grün­de­ten Steu­er­zah­ler in Groß­bri­tan­ni­en eine Gesell­schaft und nah­men den kre­dit­fi­nan­zier­ten Han­del mit Gold auf. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat nun ent­schie­den, dass die­ses Modell bis zu einer gesetz­li­chen Ände­rung, die das Modell aus­he­beln soll­te, ein legi­ti­mer Gewer­be­be­trieb war. Damit wir­ken sich die Anschaf­fungs­kos­ten für das Gold für die Anle­ger vor­über­ge­hend (Inlands­fall) oder dau­er­haft (Aus­lands­fall) steu­er­min­dernd aus.