Wertveränderung bei Fremdwährungsdarlehen
Für ein unbefristetes Fremdwährungsdarlehen können Wertveränderungen durch Kursschwankungen ab 10 % bilanzwirksam berücksichtigt werden.
Bei einem unbefristeten Darlehen in einer anderen Währung ist eine voraussichtlich dauerhafte Wertveränderung anzunehmen, wenn sich der Wechselkurs für einen Bilanzstichtag um mindestens 20 % oder für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage um mindestens 10 % verändert hat. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit dieser Begründung einem Unternehmen die Aussetzung der Vollziehung gewährt, nachdem das Unternehmen für ein Darlehen in Schweizer Franken eine Teilwertzuschreibung wegen des gestiegenen Wechselkurses vorgenommen hatte.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer