Klage per ELSTER ist unzulässig
Während die Finanzämter Einsprüche auch per E-Mail akzeptieren, erfordert eine Klage eine qualifizierte Signatur und ist damit nicht über das ELSTER-Portal möglich.
Steuererklärungen per ELSTER sind gang und gäbe, und Einsprüche akzeptieren die Finanzämter ohne weiteres per E-Mail. Für die Erhebung einer Klage ist das ELSTER-Portal aber nicht der richtige Weg, wie das Finanzgericht Münster festgestellt hat. Die Klageerhebung erfordert grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte Signatur als elektronisches Äquivalent, um den Kläger eindeutig zu identifizieren. Das ELSTER-Portal verwendet zur Identifizierung aber lediglich ein persönliches elektronisches Zertifikat, keine qualifizierte Signatur. Die Klage ist damit auf diesem Weg auch dann unzulässig, wenn sie nicht direkt an das Finanzgericht gerichtet ist, sondern an das Finanzamt zur Weiterleitung an das Gericht.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden
- Beiträge für Fitnessstudio sind keine Krankheitskosten
- Erweiterte Kürzung nur bei ganzjährigem Grundbesitz
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht ab 2025
- Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen
- Neue Pauschbeträge für Auslandsreisekosten ab 2025
- Kulanzfrist bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse für 2023
- Erschütterung des Anscheinsbeweises für private Fahrzeugnutzung
- Abgespecktes Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen