Mindestlöhne in der Pflege steigen

Im kommenden Jahr sowie 2019 und 2020 werden die gesetzlich geregelten Mindestlöhne in der Pflege jeweils zum Jahresbeginn angehoben.

Der Pfle­ge­min­dest­lohn steigt ab 2018 auf 10,55 Euro im Wes­ten und 10,05 Euro im Osten. Eine Ver­ord­nung, die die­se Erhö­hung regelt, hat die Bun­des­re­gie­rung im Juli beschlos­sen. Anfang 2019 und 2020 wird der Pfle­ge­min­dest­lohn noch­mals erhöht. Mit der Ver­ord­nung gel­ten für alle Pfle­ge­be­trie­be und ihre Beschäf­tig­ten die bereits im April von der Pfle­ge­kom­mis­si­on aus­ge­han­del­ten Lohn­un­ter­gren­zen. Das sind der­zeit 10,20 Euro pro Stun­de im Wes­ten und 9,50 Euro im Osten. Ab Janu­ar 2019 sind 11,05 Euro im Wes­ten und 10,55 Euro im Osten die Unter­gren­ze für den Stun­den­lohn und ab 2020 gilt ein Min­dest­lohn von 11,35 Euro im Wes­ten und 10,85 Euro im Osten.