Künstlersozialabgabe sinkt 2018 erneut auf dann 4,2 %

Mehreinnahmen bei der Künstlersozialkasse führen dazu, dass die Künstlersozialabgabe 2018 auf 4,2 % sinkt — ein Rückgang um insgesamt 1,0 % innerhalb von zwei Jahren.

Wie im Vor­jahr bringt die jetzt in Kraft getre­te­ne aktua­li­sier­te Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be-Ver­ord­nung erfreu­li­che Nach­rich­ten bei der Belas­tung durch die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be: Im kom­men­den Jahr soll der Abga­be­satz zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung gleich um 0,6 % sin­ken auf dann 4,2 %. Letz­tes Jahr betrug der Rück­gang nur 0,4 %. Der deut­li­che Rück­gang geht in ers­ter Linie auf ver­stärk­te Kon­trol­len durch die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung und die dar­aus fol­gen­den Mehr­ein­nah­men zurück. Die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be müs­sen alle Unter­neh­men abfüh­ren, die künst­le­ri­sche und publi­zis­ti­sche Leis­tun­gen ver­wer­ten. Bemes­sungs­grund­la­ge für die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be sind alle in einem Kalen­der­jahr an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te.