Erleichterungen für Hochwassergeschädigte in Niedersachsen

Die Finanzverwaltung kommt den Betroffenen des Hochwassers in Niedersachsen Ende Juli mit verschiedenen Maßnahmen entgegen.

Das Nie­der­säch­si­sche Finanz­mi­nis­te­ri­um hat steu­er­li­che Ver­fah­rens­ver­ein­fa­chun­gen gere­gelt, um den Betrof­fe­nen der Über­schwem­mun­gen Ende Juli ent­ge­gen­zu­kom­men. Unmit­tel­bar und erheb­lich betrof­fe­nen Steu­er­zah­lern wer­den die glei­chen Mög­lich­kei­ten wie nach der Hoch­was­ser­ka­ta­stro­phe 2013 ein­ge­räumt. Zu den wich­tigs­ten Mög­lich­kei­ten gehö­ren die Anpas­sung der Vor­aus­zah­lun­gen, die Stun­dung fäl­li­ger Steu­ern bis zum 30. Novem­ber 2017 sowie der Ver­zicht auf Voll­stre­ckungs­maß­nah­men und Säum­nis­zu­schlä­ge.