Insolvenzgeldumlage sinkt 2018 auf 0,06 %

Durch die nach wie vor sehr gute Konjunktur sinkt die Insolvenzgeldumlage im kommenden Jahr um 0,03 % auf dann 0,06 %.

Der Anspruch der Arbeit­neh­mer auf Insol­venz­geld wird durch eine von den Arbeit­ge­bern getra­ge­ne Umla­ge finan­ziert. Die­se Insol­venz­geld­um­la­ge beträgt regu­lär 0,15 % des Arbeits­lohns, wird aber jähr­lich in Abhän­gig­keit von den Ein­nah­men und der Ent­wick­lung der Rück­la­gen ange­passt. Die gute Kon­junk­tur führt dazu, dass die Insol­venz­geld­um­la­ge im kom­men­den Jahr wei­ter sin­ken kann. Für 2017 liegt die Umla­ge noch bei 0,09 %, doch der Bun­des­rat hat jetzt einen Umla­ge­satz von 0,06 % für 2018 beschlos­sen.