Beitrag zur Rentenversicherung sinkt 2018 auf 18,6 %

Die gute Lage am Arbeitsmarkt führt zu einer Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags um 0,1 % zum Jahreswechsel.

Die Ren­ten­ver­si­che­rung pro­fi­tiert von der wei­ter­hin erfreu­li­chen Lage am Arbeits­markt. Der Bei­trag zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung sinkt daher zum 1. Janu­ar 2018 um 0,1 % auf 18,6 %. Ana­log sinkt der Bei­trags­satz in der knapp­schaft­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung auf 24,7 %. Nach der aktu­el­len Finanz­la­ge soll der Ren­ten­bei­trags­satz bis 2022 unver­än­dert bei 18,6 % lie­gen. Anschlie­ßend steigt er schritt­wei­se wie­der an über 20,0 % im Jahr 2025 bis auf 21,6 % im Jahr 2030. Die Bei­trags­satz­ver­ord­nung 2018 mit die­ser Ände­rung hat das Bun­des­ka­bi­nett bereits beschlos­sen, sodass nur noch der Bun­des­rat in der letz­ten Sit­zung des lau­fen­den Jah­res der Bei­trags­satz­än­de­rung zustim­men muss.