Steuerbescheide für 2017 frühestens ab März 2018

Weil die Finanzämter die Datenübermittlung von Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen abwarten müssen, werden Steuererklärungen für 2017 nicht vor März 2018 bearbeitet.

Anfang März begin­nen die Finanz­äm­ter mit der Bear­bei­tung der Ein­kom­men­steu­er für das Jahr 2017. Arbeit­ge­ber, Ver­si­che­run­gen und ande­re Insti­tu­tio­nen haben bis zum 28. Febru­ar 2018 Zeit, die für die Steu­er­be­rech­nung benö­tig­ten Daten an die Finanz­ver­wal­tung zu über­mit­teln. Dazu zäh­len etwa Lohn­steu­er-Beschei­ni­gun­gen, Bei­trags­da­ten zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung und zur Alters­vor­sor­ge sowie Ren­ten­be­zugs­mit­tei­lun­gen. Die Steu­er­erklä­rung schon Anfang Janu­ar ein­zu­rei­chen hat also nur den Vor­teil, dass die Erklä­rung als eine der ers­ten bear­bei­tet wird, sobald beim Finanz­amt im März alle Daten vor­lie­gen.