Sachbezugswerte für 2018

Die Sachbezugswerte für freie oder vergünstigte Mahlzeiten und Unterkunft werden jedes Jahr an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.

Der Bun­des­rat hat im Novem­ber 2017 die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2018 beschlos­sen. Erst­mals seit meh­re­ren Jah­ren wird sowohl der Wert für eine freie Unter­kunft als auch der Wert für Mahl­zei­ten ange­ho­ben. Die Sach­be­zugs­wer­te betra­gen in 2018 bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 226 Euro oder täg­lich 7,53 Euro;

    für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 8,20 Euro (2017: 8,04 Euro), davon ent­fal­len 1,73 Euro auf ein Früh­stück und je 3,23 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 246 Euro (bis­her 241 Euro; Früh­stück 52 statt 51 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 97 statt 95 Euro).