Eindeutige Bezeichnung der Leistung in einer Rechnung

Eine reine Gattungsbezeichnung (Hose, Kette etc.) ist auch im Billigpreissegment keine ausreichende Leistungsbezeichnung und verhindert somit den Vorsteuerabzug.

Der Vor­steu­er­ab­zug setzt neben ande­ren Anga­ben in der Rech­nung auch eine ein­deu­ti­ge Benen­nung der Leis­tung vor­aus, über die abge­rech­net wird. Die­se Bezeich­nung muss so prä­zi­se wie mög­lich sein, wenn es nach dem Finanz­amt geht. Das hat näm­lich vom Hes­si­schen Finanz­ge­richt Recht bekom­men, dass beim mas­sen­haf­ten Han­del von Klei­dung und Mode­schmuck auch im Nied­rig­preis­seg­ment allein die Anga­be von Stück­zahl und Klei­dungs- oder Schmuck­typ (T-Shirts, Blu­sen, Jacken, Ohr­ring, Ket­te etc.) kei­ne aus­rei­chen­de Bezeich­nung ist, weil damit kei­ne ein­deu­ti­ge Iden­ti­fi­zie­rung mög­lich ist. Das Gericht ver­langt min­des­tens noch Anga­ben wie Mar­ke, Modell, Far­be, Grö­ße oder Arti­kel­num­mer, um den Vor­steu­er­ab­zug gel­tend zu machen.