Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nicht korrekt

Deutschland hat rechtswidrig Unternehmenskunden von der Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ausgeschlossen.

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat der EU-Kom­mis­si­on Recht gege­ben, dass Deutsch­land die Son­der­re­ge­lung für Rei­se­bü­ros aus der Mehr­wert­steu­er-Sys­tem­richt­li­nie nicht kor­rekt anwen­det. Nach Ansicht der Kom­mis­si­on hat Deutsch­land sei­ne Ver­pflich­tun­gen ver­letzt, indem es Rei­se­leis­tun­gen für Kun­den, die die­se für ihr Unter­neh­men nut­zen, von der Son­der­re­ge­lung für Rei­se­bü­ros aus­schließt. Mit die­sem Aus­schluss ver­hin­dert Deutsch­land, dass Unter­neh­men, die Rei­se­leis­tun­gen an ande­re Unter­neh­men ver­kau­fen, in den Genuss der Son­der­re­ge­lung kom­men kön­nen.

Dane­ben hat die Kom­mis­si­on kri­ti­siert, dass Deutsch­land den Rei­se­bü­ros gestat­tet, die Steu­er­be­mes­sungs­grund­la­ge pau­schal für Grup­pen von Leis­tun­gen und für jeden Besteue­rungs­zeit­raum zu ermit­teln. Das natio­na­le Recht in Deutsch­land muss nun ent­spre­chend geän­dert wer­den.