Nachzahlungszinsen auch für 2013 verfassungsgemäß

Erneut ist eine Klage gegen die gesetzlich festgeschriebene Höhe der Nachzahlungszinsen beim Bundesfinanzhof ohne Erfolg geblieben.

Seit die Zin­sen nach der Finanz­kri­se auf ein his­to­risch nied­ri­ges Niveau gesun­ken sind, gibt es immer wie­der neue Anläu­fe, den gesetz­li­chen Zins­satz für Nach­zah­lungs­zin­sen von 6 % auf dem Rechts­weg anzu­grei­fen. Doch mit glei­cher Regel­mä­ßig­keit schei­tern die­se Bemü­hun­gen vor Gericht. So hat der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass die Höhe der Nach­zah­lungs­zin­sen für in das Jahr 2013 fal­len­de Ver­zin­sungs­zeit­räu­me weder gegen den Gleich­heits­satz noch gegen das Über­maß­ver­bot ver­stößt. Weil für Kre­di­te nach wie vor Zin­sen zwi­schen 0,15 % und 14,7 % ver­langt wer­den, kann nach Mei­nung der Rich­ter nicht davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass der gesetz­li­che Zins­satz die Band­brei­te rea­li­täts­na­her Refe­renz­wer­te ver­las­sen hat.