Einlösung von Inhaberschuldverschreibungen für Xetra-Gold

Die Einlösung von Inhaberschuldverschreibungen für Xetra-Gold ist steuerlich keine Veräußerung, womit die Wertsteigerung des Goldpreises bei einer Einlösung steuerfrei vereinnahmt werden kann.

Inha­ber­schuld­ver­schrei­bun­gen für Xetra-Gold sind bör­sen­fä­hi­ge Wert­pa­pie­re, die dem Inha­ber einen Anspruch auf Lie­fe­rung einer bestimm­ten Men­ge Gold durch die Bank garan­tie­ren. Im Gegen­satz zum Finanz­amt hält der Bun­des­fi­nanz­hof die Gel­tend­ma­chung die­ses Anspruchs nicht für ein pri­va­tes Ver­äu­ße­rungs­ge­schäft. Die Wert­stei­ge­rung des Gold­prei­ses zwi­schen Erwerb der Inha­ber­schuld­ver­schrei­bung und deren Ein­lö­sung ist damit nicht steu­er­pflich­tig. Auch Ein­künf­te aus Kapi­tal­ver­mö­gen lie­gen bei Gel­tend­ma­chung des Lie­fer­an­spruchs nicht vor, weil die Ein­lö­sung kein Ver­kauf ist und der Inha­ber wei­ter das Risi­ko eines fal­len­den Gold­prei­ses trägt.