Umsatzsteuerbefreiung von Tanzunterricht

Tanzunterricht könnte ebenfalls unter die Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht von Privatlehrern fallen, allerdings widerspricht das deutsche Recht hier der EU-Richtlinie.

Nach der Mehr­wert­steu­er­sys­tem­richt­li­nie der EU ist der von Pri­vat­leh­rern erteil­te Unter­richt umsatz­steu­er­frei. Die­se Umsatz­steu­er­be­frei­ung kommt nach Mei­nung des Finanz­ge­richts Ber­lin-Bran­den­burg auch für den von einer aus­ge­bil­de­ten Tän­ze­rin erteil­ten Tanz­un­ter­richt in Fra­ge. Das Finanz­amt hat wegen des stren­ge­ren deut­schen Rechts Revi­si­on ein­ge­legt.