Ausgaben für ein Jubiläumswochenende als Betriebsausgabe

Auch ein Jubiläumswochenende mit Rahmenprogramm kann größtenteils als Betriebsausgabe abziehbar sein, wenn die geschäftliche Veranlassung im Vordergrund steht.

Auf­wen­dun­gen für ein Jubi­lä­ums­wo­chen­en­de mit Beach-Par­ty und ande­rem Rah­men­pro­gramm kön­nen nach einem Urteil des Finanz­ge­richts Müns­ter abzugs­fä­hi­ge Betriebs­aus­ga­ben sein. Die Fei­er wur­de von einem Gewer­be­ver­ein für die Mit­glie­der orga­ni­siert. Nach Über­zeu­gung des Gerichts haben die Gäs­te für die auf der Ver­an­stal­tung an sie erbrach­ten Leis­tun­gen kon­kre­te Gegen­leis­tun­gen in Form ihrer Anwe­sen­heit und des fach­li­chen Aus­tauschs erbracht. Dem­ge­gen­über hat­te das Rah­men­pro­gramm nur eine unter­ge­ord­ne­te Bedeu­tung. Zu die­sem Ergeb­nis kam das Gericht durch die Zeu­gen­aus­sa­ge meh­re­rer Teil­neh­mer.