Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht
Sowohl die Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus dem Verkauf einer Mitunternehmerschaft noch die Steuerbelastung der Personengesellschaft statt des verkaufenden Gesellschafters sind verfassungsgemäß.
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung der Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft im Juli 2002 und das rückwirkende Inkraftsetzen dieser Vorschrift ist beim Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg geblieben. Die Verfassungsrichter halten es außerdem für mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vereinbar, dass eine Personengesellschaft als Mitunternehmerschaft bei Verkauf eines Anteils durch einen Mitunternehmer grundsätzlich die Gewerbesteuer schuldet, obwohl der Gewinn aus dem Verkauf des Mitunternehmeranteils dem verkaufenden Gesellschafter zufließt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage