Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht

Sowohl die Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus dem Verkauf einer Mitunternehmerschaft noch die Steuerbelastung der Personengesellschaft statt des verkaufenden Gesellschafters sind verfassungsgemäß.

Eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die Ein­füh­rung der Gewer­be­steu­er­pflicht für Gewin­ne aus der Ver­äu­ße­rung von Antei­len an einer Mit­un­ter­neh­mer­schaft im Juli 2002 und das rück­wir­ken­de Inkraft­set­zen die­ser Vor­schrift ist beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ohne Erfolg geblie­ben. Die Ver­fas­sungs­rich­ter hal­ten es außer­dem für mit dem Grund­satz der Besteue­rung nach der Leis­tungs­fä­hig­keit ver­ein­bar, dass eine Per­so­nen­ge­sell­schaft als Mit­un­ter­neh­mer­schaft bei Ver­kauf eines Anteils durch einen Mit­un­ter­neh­mer grund­sätz­lich die Gewer­be­steu­er schul­det, obwohl der Gewinn aus dem Ver­kauf des Mit­un­ter­neh­mer­an­teils dem ver­kau­fen­den Gesell­schaf­ter zufließt.