Frühjahrsputz im Steuerrecht

Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium wieder eine Reihe von Verwaltungsanweisungen als nicht mehr anwendbar aussortiert.

Jedes Früh­jahr jätet das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Wild­wuchs an Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen. Dazu ver­öf­fent­licht das Minis­te­ri­um jähr­lich eine Posi­tiv­lis­te der wei­ter­hin gül­ti­gen Schrei­ben und gleich lau­ten­den Erlas­se der obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der. Ins­ge­samt 86 Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen sol­len nun nach dem 31. Dezem­ber 2016 nicht mehr ange­wen­det wer­den. In den Vor­jah­ren kam das Minis­te­ri­um bei die­sem Früh­jahrs­putz regel­mä­ßig auf mehr als 100 aus­sor­tier­te Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen. Im Ver­gleich dazu ist die Lis­te wei­ter­hin gül­ti­ger Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen fast 89 Sei­ten lang und hat 1.755 Ein­trä­ge — 58 mehr als im letz­ten Jahr.