Hilfsmaßnahmen nach Unwetter

Mehrere Bundesländer gewähren den Betroffenen der schweren Unwetter im Mai und Juni Erleichterungen bei verschiedenen steuerlichen Regelungen.

Auf die schwe­ren Unwet­ter im Mai und Juni haben meh­re­re Bun­des­län­der mit einem Kata­stro­phen­er­lass reagiert. Die Betrof­fe­nen kön­nen in Nord­rhein-West­fa­len, Hes­sen und im Saar­land unter erleich­ter­ten Vor­aus­set­zun­gen Stun­dun­gen und Anpas­sun­gen der Vor­aus­zah­lun­gen erhal­ten und auf wei­te­re steu­er­li­che Ent­las­tun­gen zurück­grei­fen. Für Unter­neh­mer gibt es Rege­lun­gen für Son­der­ab­schrei­bun­gen und Rück­la­gen sowie für den Fall des Ver­lusts von Buch­füh­rungs­un­ter­la­gen durch das Unwet­ter. Auch bei der Lohn­steu­er, Gewer­be­steu­er und Grund­steu­er sind Erleich­te­run­gen mög­lich.