Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen eines Sportvereins
Ob Leistungen eines Sportvereins gegen gesondertes Entgelt umsatzsteuerfrei sind, lässt der Bundesfinanzhof vom Europäischen Gerichtshof prüfen.
Der Bundesfinanzhof zweifelt an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen, die Sportvereine gegen gesondertes Entgelt erbringen und hat deshalb ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet. Im Streitfall erbrachte ein Golfverein verschiedene Leistungen gegen Entgelt, darunter der Verleih von Golfbällen, die Greenfee und die Veranstaltung von Turnieren. In der ersten Instanz hatte der Verein Erfolg, denn das Finanzgericht ging von einer Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen aus, die sich zwar nicht aus nationalem Recht, aber aus dem Unionsrecht ergebe. Daran zweifelt der Bundesfinanzhof. Sollte der EuGH eine unmittelbare Wirkung des EU-Rechts verneinen, würde dies zu einer Rechtsprechungsänderung führen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage